Kontakt

JG-Edelstahlbau

Weltzienstr. 16
76135 Karlsruhe
Telefon: 0 152 054 32 492

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

JG-Edelstahlbau – Jozef Guziak

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma JG-Edelstahlbau gegenüber Unternehmern (§14 BGB) sowie Verbrauchern (§13 BGB)

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt

§2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig

Ein Vertrag kommt zustande durch

  1. schriftliche Auftragsbestätigung
  2. Annahme des Angebots durch den Auftraggeber
  3. Beginn der Ausführung der Leistungen

Es gelten unsere AGB, abrufbar unter www.jg-edelstahlbau.de/agb

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben

Bei Bauleistungen im Sinne des §13b UStG geht die Steuerschuld auf den Auftraggeber über

Zahlungsbedingungen

  1. Anzahlung 30–50 % bei Auftragserteilung
  2. Restzahlung sofort nach Fertigstellung und Rechnungsstellung ohne Abzug

Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt bleiben vorbehalten

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt

  1. die Arbeiten einzustellen
  2. Lieferungen zurückzuhalten
  3. vom Vertrag zurückzutreten

§4 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot

Änderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert berechnet

Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie für die Ausführung erforderlich oder zweckmäßig sind

§5 Ausführung und Montage

Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik

Die Art der Befestigung und Montage erfolgt entsprechend den baulichen Gegebenheiten sowie dem Angebot

Mögliche Ausführungsarten sind insbesondere

  1. Stirnmontage
  2. Aufsatzmontage
  3. Untermontage
  4. vergleichbare Systeme

Die Auswahl des Befestigungssystems erfolgt durch den Auftragnehmer nach fachlichen Gesichtspunkten

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen

  1. geeigneten und tragfähigen Untergrund
  2. freien und sicheren Zugang zur Baustelle
  3. Abstimmung mit anderen Gewerken wie Fassade oder Dämmung

Für Mängel oder Verzögerungen aufgrund ungeeigneter baulicher Voraussetzungen wird keine Haftung übernommen

Entstehen durch fehlende Mitwirkung zusätzliche Kosten oder Verzögerungen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers

§7 Liefer- und Ausführungszeiten

Liefer- und Ausführungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden

Verzögerungen aufgrund von

  1. Materialengpässen
  2. Witterungseinflüssen
  3. Verzögerungen durch Dritte

berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen

Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, sind Schadensersatzansprüche auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig

§8 Preisänderungen bei Materialkosten

Sollten sich nach Vertragsschluss die Kosten für Materialien, insbesondere Edelstahl, Glas oder andere Baustoffe, erheblich erhöhen, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen

Dies gilt insbesondere bei

  1. unvorhersehbaren Marktveränderungen
  2. Lieferengpässen
  3. erheblichen Preissteigerungen

Eine Anpassung erfolgt nur im angemessenen Umfang und wird dem Auftraggeber vor Ausführung mitgeteilt

§9 Abnahme

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn

  1. sie fertiggestellt ist und keine wesentlichen Mängel vorliegen
  2. der Auftraggeber die Leistung nutzt

Erfolgt trotz Aufforderung keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen

§10 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten und montierten Bauteile Eigentum der Firma JG-Edelstahlbau

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, gelieferte oder montierte Bauteile zurückzunehmen oder zu demontieren

§11 Haftung

Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für typische, vorhersehbare Schäden

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt

§12 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen

Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach unserer Wahl

  1. Nachbesserung
  2. Ersatzleistung

§13 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Karlsruhe

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt