Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
JG-Edelstahlbau – Jozef Guziak
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma JG-Edelstahlbau gegenüber Unternehmern (§14 BGB) sowie Verbrauchern (§13 BGB)
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt
§2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig
Ein Vertrag kommt zustande durch
- schriftliche Auftragsbestätigung
- Annahme des Angebots durch den Auftraggeber
- Beginn der Ausführung der Leistungen
Es gelten unsere AGB, abrufbar unter www.jg-edelstahlbau.de/agb
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben
Bei Bauleistungen im Sinne des §13b UStG geht die Steuerschuld auf den Auftraggeber über
Zahlungsbedingungen
- Anzahlung 30–50 % bei Auftragserteilung
- Restzahlung sofort nach Fertigstellung und Rechnungsstellung ohne Abzug
Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt bleiben vorbehalten
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt
- die Arbeiten einzustellen
- Lieferungen zurückzuhalten
- vom Vertrag zurückzutreten
§4 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot
Änderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert berechnet
Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie für die Ausführung erforderlich oder zweckmäßig sind
§5 Ausführung und Montage
Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik
Die Art der Befestigung und Montage erfolgt entsprechend den baulichen Gegebenheiten sowie dem Angebot
Mögliche Ausführungsarten sind insbesondere
- Stirnmontage
- Aufsatzmontage
- Untermontage
- vergleichbare Systeme
Die Auswahl des Befestigungssystems erfolgt durch den Auftragnehmer nach fachlichen Gesichtspunkten
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen
- geeigneten und tragfähigen Untergrund
- freien und sicheren Zugang zur Baustelle
- Abstimmung mit anderen Gewerken wie Fassade oder Dämmung
Für Mängel oder Verzögerungen aufgrund ungeeigneter baulicher Voraussetzungen wird keine Haftung übernommen
Entstehen durch fehlende Mitwirkung zusätzliche Kosten oder Verzögerungen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers
§7 Liefer- und Ausführungszeiten
Liefer- und Ausführungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden
Verzögerungen aufgrund von
- Materialengpässen
- Witterungseinflüssen
- Verzögerungen durch Dritte
berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen
Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, sind Schadensersatzansprüche auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig
§8 Preisänderungen bei Materialkosten
Sollten sich nach Vertragsschluss die Kosten für Materialien, insbesondere Edelstahl, Glas oder andere Baustoffe, erheblich erhöhen, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen
Dies gilt insbesondere bei
- unvorhersehbaren Marktveränderungen
- Lieferengpässen
- erheblichen Preissteigerungen
Eine Anpassung erfolgt nur im angemessenen Umfang und wird dem Auftraggeber vor Ausführung mitgeteilt
§9 Abnahme
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn
- sie fertiggestellt ist und keine wesentlichen Mängel vorliegen
- der Auftraggeber die Leistung nutzt
Erfolgt trotz Aufforderung keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen
§10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten und montierten Bauteile Eigentum der Firma JG-Edelstahlbau
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, gelieferte oder montierte Bauteile zurückzunehmen oder zu demontieren
§11 Haftung
Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für typische, vorhersehbare Schäden
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt
§12 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach unserer Wahl
- Nachbesserung
- Ersatzleistung
§13 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Karlsruhe
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt


